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und Materialien:
Jul 02

Am 06.06.2007 schickte ich eine Mail an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Herrn Walter Hirche. Inhalt war eine Vorlage des Bundesrates “Entwurf über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsverfahren sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Drucksache 275/1/07.“ 

Der Inhalt meiner Mail:

Sehr geehrter Herr Hirche,

ich bin im wahrsten Sinne des Wortes entsetzt. Entsetzt über das Dokument “Entwurf über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsverfahren sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Drucksache 275/1/07.

In diese 53 Seiten steht komprimiert alles drin, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde und setzt den Forderungen von Herrn Schäuble noch eines drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, ich kann nicht glauben, daß an diesem Papier auch FDP-Mitglieder mitgewirkt haben.

So wird tatsächlich die Online-Durchsuchung unterstützt und in wesentlichen Bereichen gegenüber den Vorschlägen von Herrn Schäuble noch erweitert, Sie fordern eine Vorratsdatenspeicherung von 12 Monaten und verlangen sogar noch den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für “zivilrechtliche Auskunftsansprüche” – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen – festschreiben. Ein klares Nachgeben gegenüber den Forderungen der Musik- und Filmindustrie.

Am 12.03.2007 hieß es noch “Bundesrat lehnt Einführung von Online-Durchsuchungen ab” – „… hat der Bundesrat den Antrag abgelehnt, eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen.”

Nur 85 Tage bzw. 12 Wochen später wird von der Ausschüssen des hohenHauses nicht nur das genaue Gegenteil gefordert, sondern noch weit
mehr.

Wie kommt es dazu? Ich kann auch nicht verstehen, was diese Überwachungen bringen sollen. Es ist mir ein Rätsel. Der gläserne Bürger wird in diesem Papier gefordert, freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt und die Privatsphäre des Internets komplett aufgehoben. Es ist mir ein Rätsel, wie dieses unter der Mitarbeit der FDP geschehen konnte.

Unglaublich aber wahr, heute habe ich eine Antwort bekommen, nicht von irgendeinem Praktikanten, sondern vom Herrn Minister persönlich:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 7.6. Ihren Unmut kann ich gut verstehen, ich denke aber, dass das Verhalten Niedersachsens in dieser Angelegenheit liberalen Grundsätzen nicht widersprochen hat.

Das Ihnen vorliegende Dokument 275/1/07 ist eine Zusammenstellung der verschiedenen Vorschläge aus den Ausschüssen des Bundesrates. Das Dokument sammelt all das, was Rechts-, Innen, Finanz- und Wirtschaftsausschuss dem Bundesratsplenum zum Beschluss empfehlen. Ich gebe Ihnen recht, dass insbesondere der Innenausschuss dem Bundesrat einige fragwürdige Vorschläge gemacht hat.

Vor dem Bundesrat gab es Abstimmungen innerhalb der niedersächsischen Landesregierung, welchen der Ziffern aus dem Dokument 275/1/07 zugestimmt werden kann.

Die FDP hat sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich der Kommunikationsüberwachung nicht auszuweiten, die Online-Untersuchung nicht zu fordern und auch der Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monaten nicht zuzustimmen. Niedersachsen hat dann auch unter anderem den Ziffern 5 bis 10, 25 und 44, die dies zum Inhalt haben, nicht zugestimmt. Diese Ziffern haben, auch wegen des niedersächsischen Verhaltens und des Verhaltens der anderen FDP-mitregierten Länder, keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Die FDP hat also sehr wohl Ihren Einfluss geltend gemacht, um zu einer Mäßigung des Beschlusses beizutragen.

Den endgültigen Beschluss des Bundesrates vom 8.6. habe ich dieser Mail angefügt, er ist aus meiner Sicht durchaus abgewogen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Hirche, Niedersächsicher Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Manchmal setzt sich Vernunft, sei es auch nur in gerigen Schüben, eben doch durch, und manche Minister sind offenbar noch nicht soweit aus dem wirklichen Leben entrückt, dass sie sogar noch die Zeit finden und nehmen um Mails von Bürgern zu beantworten. Danke.

Jun 18

Und wieder wird mündigen Bürgern ein Vergnügen verboten mit der Begründung, junge Leute zu schützen. Hallo? Junge Leute unter 18 dürfen sowieso keine hochprozentigen Sachen trinken, oder? Und unter 16 gar keinen Alkohol. Also wer wird hier vor wem geschützt bzw. bestraft? Dann holen sich die „jungen Leute“ Ihren Schnaps eben wieder beim Laden um die Ecke und trinken sich warm. Was ändert also dieses Verbot, außer die Gastronomen zu verärgern?

Ordnungsdezernent Marc Hansmann am Freitag: “Wir lösen damit zwar nicht das gesellschaftliche Problem Alkoholkonsum, stoppen aber solche Exzesse”, erklärte der Ordnungsdezernent. An erkennbar Betrunkene dürfe kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Nicht betroffen seien sogenannte Happy Hours, bei denen zu bestimmten Zeiten die Getränke zu einem günstigeren Preis verkauft werden. Bei Flatrate-Partys zahlen die Gäste nur einmal Eintritt und können dann unbegrenzt trinken.“

Das ist doch komplett für’n Arsch. Verbote, Verbote, Verbote. Was besseres fällt Politikern nicht mehr ein. Bestehende Verbote werden nicht eingehalten oder kontrolliert, also schaffen wir ein neues Verbot – das wird’s dann schon richten. Mich regt so was echt auf und es führt nur dazu, dass viele Menschen, die diese Parties besucht haben, eben wieder günstiger zu Hause konsumieren und das Geld anderen Geschäften geben. Tolle Lösung.

Wieso ist es eigentlich Aufgabe des Staates mich vor mir selber zu beschützen? Demnächst verbieten Sie Cola oder Schoko-Riegel, weil diese ja eventuell dick machen, MP3-Player weil sie zu Hörschäden führen können, Autos weil man damit Unfälle machen kann, Äxte, weil ich mich damit verletzen kann….. Wo fängt das an, wo soll das Enden. Eigenverantwortlichkeit heisst hier das Zauberwort, und der Stadt muss mich nicht vor jedem und allen und insbesondere nicht vor mir selber beschützen.

Die spinnen, die Römer.

Mai 31

Wie vermutlich niemandem entgangen ist, treffen sich in Kürze ein paar scheinbar wichtige Politiker in Norddeutschland um sich auf dem sog. G8-Gipfel zu unterhalten. Dafür zahlen die deutschen Steuerzahler mal eben über 100 Millionen Euro und lassen sich gleichzeitig noch beschnüffeln, aussperren, beleidigen oder Ihre Post von den freundlichen Polizeibeamten vorsortieren.

Ich halte, im Zeitalter von Internet und Videokonferenzen, nichts von solch einem Gipfeltreffen, da es nur viel Geld kostet (s.o.) und außerdem meistens, außer viele Floskeln und mündlichen Vereinbarungen, eigentlich gar nichts bringt. Es ist wie in der deutschen Politik, „gearbeitet“ wird in den Ausschüssen, Plenumsveranstaltungen sind eigentlich nur noch „Show“.

Heute morgen habe ich eine interessante Idee gefunden, um gegen diesen Gipfel zu protestieren – wir ignorieren ihn einfach. Klar, die Grundrechtverachtenden Maßnahmen drumherum müssen weiter offengestellt werden, aber den eigentlichen Gipfel kann man getrost ignorieren. Wenn niemand hinhört, keine Kamera Klick macht und kein Sender was berichtet gehören solche Showveranstaltungen vielleicht bald der Vergangenheit an – ich würde es mir wünschen.

“Stell Dir vor, es treffen sich Politiker und keiner hört hin….”

Mai 22

Ich kanns wieder nicht lassen. Mein letzter Eintrag hat mich so sehr geärgert, dass ich dem Herrn Minister Beckstein mein Unverständnis für seine Ansichten einfach in einer Mail mitteilen musste:

Sehr geehrter Herr Beckstein,

nachdem ein Verbot von Killerspielen bei der Expertenanhörung im Unterausschuss “Neue Medien” am Donnerstag von allen Parteien eher skeptisch beurteilt wurde, so steht es u.a. bei golem.de, pochen Sie auf Einhaltung des Koalitionsvertrages und fordern weiter ein Verbot von Killerspielen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den originalen Wortlaut des Koalitionsvertrages hinweisen:

Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:

  • Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“
  • Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
  • Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards
  • Verbot von Killerspielen

Eine Erörterung ist nicht zwangsläufig auch gleich eine Umsetzung. Von daher wurde der Koalitionsvertrag m.E. eingehalten.

Ich denke auch, dass ein Verbot absolut das falsche Signal ist. Wir sollten uns vielmehr darum kümmern, bestehende Gesetze einzuhalten und umzusetzen als ständig neue Verbote zu erlassen.

Bitte überdenken Sie Ihre Meinung dahingehend und denken Sie einmal über die Aussage von Christoph Waitz (FDP) nach :„Was wir derzeit machen, ist eher ein Herumdoktern am Symptom, das Problem ist die soziale Verwahrlosung unserer Gesellschaft und dort müssen wir ansetzen.

Mit freundlichen Grüßen
….

Wie immer bin ich auf die Antwort gespannt, Frau Merkel hat auf mein letztes Schreiben ja leider gar nicht reagiert.

Mai 08

Immer neue Verbotsphantasien beherrschen den politischen Alltag in Deutschland. Egal was gerade passiert, sofort meldet sich jemand mit dem Wunsch bzw. der Forderung nach einem weiteren Verbot. Hier eine kurze Übersicht:

  • CSU-Generalsekretär Söder fordert ein abendliches Ausgehverbot für Kinder unter 14 Jahren
  • Die Stadtverordnetenversammlung Bad Homburg beschließt eine Gefahrenabwehrverordnung (z.B. Verbot des Anlehnens von Fahrrädern an Bäume, Büsche, Hecken)
  • Brigitte Zypris (SPD) und Horst Seeehofer (CSU) fordern ein Verbot von Preisdumping bei Lebensmitteln
  • Die Stadt Heilbronn erlässt ein “Spuckverbot” auf öffentlichen Straßen
  • Die Bayerische Staatsregierung beschließt ein Handyverbot in bayerischen Schulen
  • Der Ministerpräsident von Thüringen (CDU) fordert die Verhinderung des Zugangs zu Gewaltvideos
  • Edmund Stoiber fordert das Verbot von Killerspielen
  • Der CSU-Bundestagsabgeordnete fordert ein Verbot der Leichenausstellung des Plastinators Gunther von Hagens
  • Sigmar Gabriel (SPD) fordert eine gesetzliche Obergrenze für den Benzinverbrauch
  • Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) fordert ein Rauchverbot am Steuer von Kraftfahrzeugen
  • Die Grünen-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Marlies Fritzen, fordert das Verbot für nicht-energiearme Kühlschränke
  • Bundesumweltminister Gabriel (SPD) fordert ein bundesweites Tempolimit auf Autobahnen
  • Das Stuttgarter Verwaltungsgericht verbietet “Gotcha/Paintball” für Minderjährige
  • Der Berliner Senat verbietet Flohmärkte an Pfingsten und Ostern in der Stadt
  • Der Landes-Gesetzgeber beschließt ein Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung von personalgeführten Videotheken im Saarland
  • …..

Das deutsche Bundesrecht umfasst heute rund 100.000 (!!) Einzelvorschriften. Wer glaubt, daß weitere Verbote irgendetwas verbessern, ist meiner Meinung nach, auf dem absoluten Hohlweg.

(Quelle: elde)

Apr 19

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

aktuell komme ich mir leider vor, wie in einem schlechten Sommertheater, leider schon mitten im Frühling:

Ihr Minister Herr Schäuble und die Ministerin Frau Zypries liefern sich einen Schlagabtausch der nur noch schwer zu ertragen ist. Tag für Tag fordert Ihr Innenminister neue Einschränkungen unserer Grundrechte und ist offensichtlich auch jederzeit dazu bereit, hierfür das Grundgesetz zu ändern, falls sich einmal der ein oder andere Wunsch nicht damit vereinbaren lässt. Nach längerer Pause ist auch sein Wunsch, die Bundeswehr im Inland einzusetzen wieder auf seiner aktuellen Wunschliste.

Dabei fällt mir besonders auf, wie teilweise Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes heruntergespielt werden, so etwa beim “Kernbereich der Persönlichkeit”. Dieses Vorgehen des Abänderns “störender Passagen” im Grundgesetz aber widerspricht der Vorgabe des Grundgesetzes selber, das eine Bindung des Gesetzgebers und der Parteien in den Art. 20 III, 21 I GG vorsieht.

Bis auf wenige, leise, Stimmen ist aus der CDU/CSU Fraktion jedoch kaum ein Widerwort zu hören? Müssen wir Bürger also annehmen, dass Sie Frau Bundeskanzlerin und Ihre Regierung, hinter diesen Aussagen stehen? Täglich werden kritische Stimmen aus der SPD lauter, von den vielen kritischen Äußerungen von Seiten der Opposition möchte ich hier gar nicht reden. Wie kann es da sein, dass Sie so vehement zu dem Thema schweigen?

Vor kurzem äußerte sich Ihr Innenminister gegenüber dem Stern wie folgt:
“Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.” [...]

Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen sehr gefährlichen Anschlag erhielten, wäre es “absurd”, die Informationen nicht zu nützen, weil “nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden”.
Mit diesen Aussagen, in Kombination mit früheren Aussagen, steht der Minister in meinen Augen konträr zu den folgenden Grundrechten:

  • Art 1: Menschenwürde, die durch den Generalverdacht und die Erfassung verletzt wird, der einzelne Mensch wird ständiges Objekt staatlichen Handelns
  • Art 2: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Quasi-Katalogisierung der Bürger verletzt wird
  • Art 10: Brief- und Fernmeldegeheimnis, das durch die präventive Ermittlung ins Blaue hinein verletzt wird, evt. auch durch die Online-Durchsuchung
  • Art 13: Wohnungsfreiheit, die ebenfalls durch ausufernde Ermittlungsbefugnisse sowie Online-Durchsuchungen beeinträchtigt sein könnte
  • Art 20: Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch Zugriff auf durch Folter erlangte Aussagen sowie Abkehr von der Unschuldsvermutung

Es ist Aufgabe der Regierung, das “Grundgesetz zu wahren”, die dargelegte Position sehe ich nicht mehr als mit dem Amtseid vereinbar an. Daher empfinde ich es als meine Pflicht, Sie auf Artikel 64 I GG hinzuweisen:

  • Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Als Bürger sehe ich Sie in der Pflicht und bitte Sie zudem, den Sachverhalt einer Entlassung dieses Ministers genau zu prüfen. Sollten Sie nicht die Notwendigkeit einer Entlassung sehen, so bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz öffentlich die Richtlinie zur inneren Sicherheit festzulegen und die angestrebten Regelungen Ihres Ministers auf ihre Vereinbarkeit hin zu prüfen.

Speziell unter dem Gesichtspunkt, dass Art 65 I GG klar festlegt, dass die Verantwortung für die Richtlinien bei dem Bundeskanzler (bzw. der Bundeskanzlerin) liegt.

07.05.2007: Fast 3 Wochen sind vergangen, eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.
02.07.2007: Frau Merkel hat offenbar kein Interesse an einem Dialog mit einfachen Bürgern wie mir.

Mrz 06

“Der Union kommen plötzlich Zweifel am Bedarf für neue Kinderbetreuungsplätze.” (www.spiegel.de)

Stimmt, wer braucht das schon? Wenn ich 5000-6000 € monatlich verdienen müsste könnte meine Frau, wenn Sie wollte, die Erziehung unseres Sohnes in vollen Zügen geniessen und sich ganz auf ihr Mutter-sein konzentrieren. Dann bräuchten wir keine Kitas. Aber irgendwo ist ein Haken. Achja, ich verdiene leider nicht so viel Geld, und wenn ich lese, daß es in Deutschland Jobs mit Stundenlöhnen unter 5,00 € BRUTTO gibt, dann kann ich mir vorstellen, daß ich nicht der einzige bin, dem es so geht.

Aber als MdB hat man diese Probleme ja nicht. Es ist genug Geld vorhanden. Rente/Pension ist gesichert, private Altersvorsorge ist nur was für den Bürger. Die private Krankeversicherung ist auch ganz angenehm. Also wozu mehr Kitas? Braucht die wirklich jemand? Es geht uns doch allen gut. Euch nicht?

Feb 26

Zu lesen im “Law-Blog“.

Da stelle ich mir ab und zu die Frage: “Kann man gegen diese Umweltverschmutzung aller erster Güte nicht mal was unternehmen?”

Vielleicht eine kleine Demonstration, einen Boykott der werbenden Läden? Oder ein Volksbegehren? Irgendwas muß man doch machen können. Ich verzweifel daran.

Feb 09

Unser Herr Inneminister in einem Interview mit der TAZ:

“TAZ:Haben Sie Angst vor den sogenannten Trojanern, also vor Spionagesoftware?

Schäuble:Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.”

Das muß ein schlechter Scherz sein, insbesondere, wenn man sich den Rest des Interviews zur Genüge führt…

“TAZ:Gegen die ebenfalls geplante Vorratsspeicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten wollen 10.000 Menschen Verfassungsbeschwerde einlegen. Stimmt Sie das nicht nachdenklich?

Schäuble: So etwas regt mich nicht mehr auf.”

Wer sich darüber aufregt, guckt mal auf die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung – dort kann man sich an die Verfassungsbeschwerde anklinken.

Feb 07

In Folge der aktuellen Berichterstattung zum o.g. Thema konnte ich es mir nicht verkneifen, auch meine Meinung hierzu einmal kund zu tun. Nur an wen? Am besten gleich an die richtige Stelle, dachte ich mir – Den Herrn Bundesminister persönlich. Also schrieb ich ihm eine Mail:

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“Sehr geehrter Herr Schäuble,

Ihr erneuter Versuch die Freiheit der Bürger unseres Landes in
ungebührlichem Maße einzuschränken, immer hinter dem hanebüchenen
Vorwand der Terrorismusbekämpfung, ist erneut gescheitert:

“Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten
gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des
Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist
nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen
solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. (…)”

Der Bundesgerichtshof, die letzte Instanz dieses Landes, die noch
gesunden Menschenverstand hat, hat Ihren Vorstoß gestern gebremst.

Anstatt nun einmal darüber nachzudenken, warum dieses so ist, fällt
ihnen (lt. golem.de) nichts besseres ein als nun über eine
Gesetzesänderung nachzudenken, um die Grundlage für weitere
Einschränkungen unserer Grundrechte zu legitimieren.

Vielleicht sollten Sie Sich noch einmal kurz vor Augen halten, was da
eigentlich geschieht: der Staat verschafft sich heimlich Zugang zu
Rechnern und schaut, was sich da so an Daten auf diesen findet. Dabei
hoffen Sie natürlich auf Pläne für Anschläge, Bomben und Attentate.
Finden wird man aber auch private und intime Aufzeichnungen, Notizen,
Adressen. Vielleicht auch Hinweise auf den Stand der Finanzen,
familiäre Details, sexuelle Vorlieben, Streitigkeiten, Ärger mit den
Nachbarn.

Ich bin entsetzt, wie unsere Bundesregierung unsere Grundrechte ein
ums andere mal, immer mit Hinweis auf die bösen Terroristen, mit den
Füßen tritt. Inzwischen reicht es ja einen potentiellen Terroristen
oder den Freund seines Freundes vielleicht zu kennen um umfangreichen
Überwachungen ausgeliefert zu sein – Haben Sie schon vergessen: “Das
Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich” und “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Lieber Herr Schäuble, vielleicht sollten Sie sich an diese beiden
Sätze mal wieder erinnern, bevor Sie wieder und weiter vorpreschen und
Ihre Vision eines Überwachungsstaates umsetzen.”

———————————————-

Tatsächlich habe ich heute eine Antwort bekommen, zwar nicht vom Minister aber genauso nichtssagend wie immer und mit viel blah, blah – wie ich finde. Ich habe Verständnis dafür, dass ein Minister nicht auf jede Mail antworten kann – aber ich hoffe, er hat sie wenigstens gelesen und meinen Unmut zur Kenntnis genommen.

Hier also die Antwort:

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“Sehr geehrter Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 6.2.2007 an Herrn Minister. Wegen der Vielzahl der an Herrn Bundesinnenminister gerichteten Schreiben kann er diese nicht alle selbst beantworten. Er hat mich beauftragt, dies zu übernehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Die zuständige Arbeitseinheit des Hauses hat mir zu dem Thema folgendes mitgeteilt:
Bei der so genannten “Online-Durchsuchung” handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme, bei der der Rechner einer Zielperson ohne deren Wissen und ohne Anwesenheit der ermittelnden Beamten am Standort des Rechners mit technischen Mitteln auf verfahrensrelevante Daten durchsucht wird. Nicht erfasst wird hiervon dagegen die laufende Überwachung einer mittels eines Rechners durchgeführten Kommunikation, wie etwa der Versand elektronischer Post, da es sich hierbei um eine Telekommunikationsüberwachung handeln würde, §§ 100a ff StPO.

Der Bundesgerichtshof hat am 31. Januar 2007 entschieden, dass eine solche Ermittlungsmaßnahme nicht auf eine Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung gestützt werden kann. Öffentliche Aufmerksamkeit hatten zuvor zwei Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes erlangt. Mit Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2006 wurde eine solche Maßnahme genehmigt, diese wurde jedoch nicht umgesetzt. Mit einem weiteren Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2006 in einer anderen Sache wurde eine solche Maßnahme abgelehnt. Darüber hinaus hatten einzelne Amtsgerichte entsprechende Beschlüsse erlassen.

Mit der Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung können die Strafverfolgungsbehörden wertvolle Erkenntnisse erlangen, die sie mit der Durchführung einer offenen Maßnahme, wie etwa die Beschlagnahme des Rechners der Zielperson, nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang gewinnen könnten. Die Durchführung einer “offenen Durchsuchung” beim Beschuldigten setzt diesen notwendig von den gegen ihn geführten Ermittlungen in Kenntnis. Hierdurch kann eine weitere Erforschung des Sachverhalts und eine Aufdeckung der Täterstrukturen erschwert oder gar vereitelt werden. Während eine “offene” Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die “Online-Durchsuchung” in einem Stadium, in dem die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, weitere Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen.

Das Bundesministerium des Innern spricht sich nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs daher für die zeitnahe Schaffung einer Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung aus. Die Ermittlungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und dieses neue technische Verfahren einsetzen zu können. Eine solche Maßnahme sollte dabei grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten Straftaten erfolgen. Weitere Einzelheiten werden nach eingehender Auswertung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs im Rahmen der derzeit von der Bundesregierung betriebenen Novellierung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung zu diskutieren sein.

Unabhängig davon hat das BKA als Zentralstelle zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder bereits jetzt polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Kriminalitätsbekämpfung zu erforschen und zu entwickeln. Dies setzt voraus, dass das Bundeskriminalamt auch neue technische Verfahren im Hinblick auf ihre Eignung als Ermittlungsinstrumente der Strafverfolgung prüft und bewertet. Derzeit werden im Rahmen eines Projektes beim Bundeskriminalamt die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung einer solchen Maßnahme entwickelt. Hierfür sind mit dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit entsprechende Mittel entsprechende Mittel bewilligt worden.”

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Es möge sich jeder seine eigene Meinung bilden…..

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